Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Unternehmensberatungen der Ökofeeding Berlin GmbH Berlin

Geschrieben von: Christian Meyer
Dienstag, 08 Januar 2008 13:47
1.Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungen und für ähnliche Aufträge.
1.2 Die Beratungsaufträge werden in der Regel durch Mitarbeiter der Ökofeeding Berlin(AN) durchgeführt. Der Auftraggeber ist mit der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Beratungsverpflichtungen auf einen durch den AN ausgewählten Berater einverstanden. Der AN hat den Auftraggeber (AG) darüber in Kenntnis zu setzen. Die ausdrückliche Zustimmung des AG ist nur bei vollständiger Übertragung der Beratungsaufgabe an Dritte erforderlich.
1.3 Teilweise oder vollständige Übertragung der Beratungsaufgabe an Dritte berührt nicht die Rechte und Pflichten der Ökofeeding Berlin als AN gegenüber dem AG.

2. Umfang und Ausführung eines Auftrages
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht der Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater ausgeführt.
2.2 Der AG ist verpflichtet, gegenüber dem AN alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen in geeigneter Form (maschinenschriftlich, Datenträger) zur Verfügung zu stellen und die zur Ermittlung der Informationen oder der Schaffung der Unterlagen erforderlichen Tätigkeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des AG erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, deren Erfordernis erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
2.3 Der AG bestätigt auf Verlangen des Beraters in einer vom Berater abgefaßten schriftlichen Erklärung, daß der Berater vollständig unterrichtet wurde und die Angaben wahrheitsgemäß erbracht wurden.

3. Erstellung und Wirkung eines Berichtes
3.1 Nach Abschluß eines Beratungsauftrages wird, wenn im Beratungsauftrag nichts anderes vereinbart wurde, ein schriftlicher Bericht erstellt. In diesem Fall ist zwischen AG und AN ausschließlich dieser schriftliche Bericht maßgebend.
3.2 Der AG ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Beratungsauftrages übergebenen Berichte und Anlagen ausschließlich für seine eigenen Zwecke im Sinne des Beratungsauftrages zu verwerten.
3.3 Die Weitergabe des Berichtes und anderer Ergebnisse der Beratungstätigkeit zu anderen als den mit der vereinbarten Beratungsaufgabe festgelegten Zwecken an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung der Ökofeeding Berlin GmbH.

4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Mängel der Beratung oder der Berichterstattung sind unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden gegenüber der Geschäftsleitung der Ökofeeding Berlin GmbH anzuzeigen.
4.2 Der AN wird nach Aufforderung durch den AG in angemessener Frist die erforderlichen Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen.
4.3 Verbleiben Mängel oder sind sonstige Nachteile aus der Beratung für den AG vorhanden, kann nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn der Berater grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht erbracht werden kann.
4.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten gilt auch für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten durch den AN oder durch von ihm beauftragte Personen nachweisbar entstanden sind.

5. Schweigepflicht
5.1 Der AN und von ihm Beauftragte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Austausch von Informationen zwischen dem AN und von ihm beauftragten Dritten ist jedoch jederzeit gestattet.
5.2Bei Beratungsaufträgen oder sonstigen Aufträgen, die im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Vorhaben stehen ist der AN ausdrücklich damit einverstanden, daß das Beratungsergebnis nach Freigabe durch ihn an die für die Antragstellung maßgeblichen Stellen weitergeleitet werden.

6. Kündigung
6.1 Der Vertrag ist grundsätzlich für beide Seiten jeweils unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist zum Kalenderjahresende zulässig .
6.2 Das Recht fristloser Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
6.3 Neben den gesetzlichen Gründen zur fristlosen Kündigung, kann der AG den Vertrag dann kündigen, wenn das Ergebnis der Beratung trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist durch den AN nicht erbracht werden kann
6.4 Neben den gesetzlichen Gründen zur fristlosen Kündigung, kann der AN den Vertrag dann kündigen, wenn der AG seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nachkommt.
6.5 Endet das Vertragsverhältnis durch fristlose Kündigung , hat der AG die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Teilleistungen in jedem Fall vertragsgemäß zu vergüten.

7. Vergütung
7.1 Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich durch die Ökofeeding Berlin. Zahlungen des AG erfolgen ausschließlich an den AN. Das gilt auch dann, wenn eine teilweise oder vollständige Übertragung der Beratungsaufgabe an Dritte erfolgte.
7.2 Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den im Beratungsauftrag oder Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
7.3 Vereinbarte Beratungszeiten, die durch den AN oder den AG nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig, das heißt mindestens drei Werktage vorher, abzusagen.
7.4 Nicht wahrgenommene Beratungszeiten, deren Gründe der AG zu vertreten hat und die nicht fristgemäß abgesagt wurden, können voll in Rechnung gestellt werden und sind zu vergüten.
7.5 Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Ausfall und den Wegfall von Leistungen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

9. Sonstiges
Soweit eine besondere Vereinbarung nicht getroffen oder eine getroffene unwirksam ist, gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert ( Samstag, 12 Januar 2008 14:01 )
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